AGB und Widerrufsbelehrung
- Geltungsbereich
- Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
- Informationen über weitere Objekte
- Rechte und Pflichten von Neho
- Pflichten des Kaufinteressenten
- Maklerprovision
- Laufzeit und Kündigung
- Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)
- Datenschutz
- Vertraulichkeit
- Haftung
- Verbraucherstreitbeilegung
- Schlussbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Neho GmbH für Kaufinteressenten
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1. Geltungsbereich
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1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neho GmbH, Hermann-Reichelt-Str. 3, 01109 Dresden, Telefon 032222001163, Fax , E-Mail [email protected] („Neho“ oder „wir“) für Kaufinteressenten („AGB“), gelten für die Geschäftsbeziehung von Neho mit dem Interessenten hinsichtlich des Erwerbs einer von Neho vermarkteten Immobilie („Kaufinteressent“, oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt ihrer Akzeptanz gültigen Fassung.
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1.2. Abweichende Bedingungen des Kaufinteressenten werden nicht anerkannt, es sei denn, Neho stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
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2. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
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2.1. Neho betreibt unter der Internetadresse www.neho.de ein Internetportal, auf dem Neho Immobilien präsentiert, welche Neho aufgrund von entsprechenden Maklerverträgen mit den jeweiligen Eigentümern vermarktet.
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2.2. Ist ein Kaufinteressent an einem bestimmten Objekt interessiert und fordert er daraufhin weitere Informationen in Bezug auf dieses Objekt („Vertragsgegenständliche Immobilie“) von Neho über die auf den Neho-Webseiten verfügbaren Funktionen an, so schließt er hierdurch einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit Neho. Hierauf wird der Kaufinteressent im Zuge seiner Anfrage auf der jeweiligen Neho-Webseite oder in einer entsprechenden E-Mail explizit hingewiesen.
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2.3. Neho hat seine Leistungspflicht aus dem Maklervertrag erbracht, wenn Neho dem Kaufinteressenten die Vertragsgegenständliche Immobilie und den entsprechenden Verkäufer nachgewiesen oder vermittelt hat.
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3. Informationen über weitere Objekte
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3.1. Neho wird dem Kaufinteressenten weitere für ihn passende Objekte vorstellen, sofern Neho mit der Vertragsgegenständlichen Immobilie vergleichbare Objekte in der Vermarktung hat und diese die wesentlichen Merkmale der Vertragsgegenständlichen Immobilie aufweisen.
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3.2. Identifiziert Neho ein oder mehrere Objekte, die nach Einschätzung von Neho für den Kaufinteressenten von Interesse sein könnten, wird Neho den Kaufinteressenten hierüber unter Verwendung der von dem Kaufinteressenten mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. E-Mail, Telefon, etc.) informieren.
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3.3. Wünscht der Kaufinteressent keine Informationen mehr über weitere Objekte, kann er dies Neho jederzeit mitteilen. Neho wird die Übermittlung der Informationen über weitere Objekte sodann unverzüglich einstellen.
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4. Rechte und Pflichten von Neho
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4.1. Neho ist berechtigt, die Maklerleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Sofern Neho Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Kaufinteressenten hierdurch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen.
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4.2. Neho ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch den Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu sein.
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4.3. Neho wird den Kaufinteressenten nach bestem Wissen und Gewissen unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis setzen, die für den Kaufinteressenten in Bezug auf den beabsichtigen Immobilienerwerb von Bedeutung sein können. Neho wird den Kaufinteressenten in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten wird Neho den Kaufinteressenten selbst oder durch ein mit Neho verbundenes Unternehmen (bspw. die Strike) unter Verwendung der von ihm mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. Email, Telefon, etc.) kontaktieren.
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4.4. Neho wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.
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4.5. Neho wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Käufer Verschwiegenheit bewahren.
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4.6. Neho ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von Neho zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Kaufinteressent nur verpflichtet, Neho eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln.
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4.7. Kaufpreiszahlungen werden von Neho nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
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5. Pflichten des Kaufinteressenten
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5.1. Der Kaufinteressent hat Neho unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.
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5.2. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Neho vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und Neho} auf erstes Anfordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
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5.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, die mit Neho getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.
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5.4. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Kaufinteressent gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von Neho nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kaufinteressent die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.
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6. Maklerprovision
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6.1. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, bei Abschluss eines Kaufvertrages über die Vertragsgegenständliche Immobilie an Neho eine Provision in Höhe von 2,50 % (einschließlich Umsatzsteuer) des Kaufpreises zu zahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kaufinteressenten an den Verkäufer und beträgt mindestens 3.000 EUR für den Käufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Der Provisionsanspruch von Neho wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt.
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6.2. Mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages mit dem von Neho nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner ist der Provisionsanspruch von Neho fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit von Neho zustande kommt.
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6.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem von dem Kaufinteressenten mit dem Erwerb der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine nahestehende Person i.S. von § 138 InsO.
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6.4. Die im Exposé angegebene Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend.
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6.5. Mehrere Kaufinteressenten haften als Gesamtschuldner.
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6.6. Neho ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte (bspw. Factoring-Unternehmen) abzutreten.
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6.7. Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
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7. Laufzeit und Kündigung
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7.1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, werden Maklerverträge jeweils für die Dauer von sechs (6) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit“). Während der Initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere drei (3) Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigt.
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7.2. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
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8. Identitätsfeststellung (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz)
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8.1. Der Kaufinteressent wird Neho eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite).
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8.2. Der Kaufinteressent stimmt zu, dass Neho Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressenten gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt. Neho sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden.
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8.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, Neho unverzüglich über die Existenz etwaiger Mitkäufer zu informieren, so dass Neho auch deren Identität feststellen kann.
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9. Datenschutz
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9.1. Neho hat bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten.
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9.2. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von Neho verwiesen, die auf der Webseite von Neho jederzeit im Footer über den Link „Datenschutzerklärung“ in druckbarer Form abrufbar ist
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10. Vertraulichkeit
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10.1. Alle dem Kaufinteressenten durch Neho übermittelte Informationen hinsichtlich der jeweiligen Immobilie, insbesondere die Verkäuferdaten, sind vertraulich und nur für den Kaufinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von Neho.
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10.2. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von Neho ein Hauptvertrag (Kaufvertrag) zustande, so ist der Kaufinteressent zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der im Exposé ausgewiesenen Provision an Neho verpflichtet.
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11. Haftung
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11.1. Ansprüche des Kaufinteressenten auf Schadensersatz sind – soweit nachträglich nichts anderes geregelt ist – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Neho, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kaufinteressent regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Neho nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
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11.2. Die in Ziffer 12.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Neho, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
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11.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt.
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12. Verbraucherstreitbeilegung
Zur außergerichtlichen Streitschlichtung ist die Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens über die OS-Plattform der EU möglich. Die Schiedsstelle kann unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden.
An einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nimmt Neho teil. Für das Schlichtungsverfahren ist zuständig: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter https://www.ombudsmann-immobilien.net. -
13. Schlussbestimmungen
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13.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Neho und dem Kaufinteressenten der Sitz von Neho (Dresden) vereinbart. Das Gleiche gilt, wenn der Kaufinteressent keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Abschluss dieser Vereinbarung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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13.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
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13.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.
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13.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Abschlusses des Maklervertrags.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Neho GmbH, Hermann-Reichelt-Str. 3, 01109 Dresden, Telefon 032222001163, Fax ,E-Mail: [email protected], mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Maklervertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Maklervertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Maklervertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Maklervertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Maklervertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Widerrufsbelehrung
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Maklervertrag mit der NEHO GmbH über die Vermittlung folgender Immobilie:
- Maklervertrag geschlossen am: ___.___.202___
- Name des/der Verbraucher(s.): ________________________
- Anschrift des/der Verbraucher(s.):________________________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________________________
- Datum: ________________________